Wegen der hohen Anzahl verkehrsstrafrechtlicher Verfahren nehmen diese Delikte daher in der gerichtlichen Praxis einen großen Stellenwert ein.
Typische verkehrsstrafrechtliche Mandate:
- Trunkenheit oder Drogen im Straßenverkehr § 316 StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Beleidigung (§§ 185 f. StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
- fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVG)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht oder Fahrerflucht) (§ 142 StGB)
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