Typische Mandate im Bereich des Unternehmensstrafrechts:
- Falsche Angaben, unrichtige Darstellung und Verletzung der Berichts- oder Geheimhaltungspflicht nach Aktiengesetz und GmbH-Gesetz
- Geldwäsche
- Insolvenzstraftaten (Insolvenzverschleppung, Pflichtverletzung des GmbH-Geschäftsführers nach §§ 64, 84 GmbHG, Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung, Lieferanten- und Kreditbetrug, Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Sozialabgaben)
- Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Steuerhinterziehung
- Unterschlagung
- Untreue
- Urkundenfälschung
- Vorteilsannahme und –gewährung, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
Die Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen erfordert besondere Kenntnisse, zum einen im Strafrecht, zum anderen in dem jeweiligen Rechtsgebiet, in dem die Straftat begangen sein soll. Gerade wegen dieser Schnittstelle zwischen zwei Rechtsgebieten lassen sich
oftmals die entscheidenden Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung finden. In Strafsachen mit steuerrechtlichem Bezug ist es darüber hinaus regelmäßig angezeigt, sich des fachkundigen Wissens eines Steuerberaters zu bedienen, der aus seiner Sicht die steuerlichen noch zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten ausloten und begründen kann.
Wie bei allen Strafverfahren so gilt auch bei Wirtschaftsstrafsachen:
Setzen Sie sich zu einem möglichst frühen Zeitpunkt mit mir in Verbindung und machen Sie keine Angaben zur Sache ohne vorherige Rücksprache mit mir!

