Die immer ausgefeilteren Methoden der Kriminalwissenschaften machen im
Bereich der Tötungsdelikte inzwischen Aufklärungsquoten von über 90 %
möglich.
Für den Beschuldigten geht es um viel: Die bei einer Verurteilung
drohenden Rechtsfolgen sind schwerwiegend: Lebenslange oder langjährige
Haft, Sicherungsverwahrung, Unterbringung in der geschlossenen
Psychiatrie auf unbestimmte Dauer etc.
Für den Strafverteidiger ist die Verteidigung von Tatverdächtigen,
denen der Vorwurf eines (versuchten) Tötungsdeliktes gemacht wird,
stets eine Herausforderung. Die Komplexität dieser Verfahren erfordern
ein hohes Maß an Professionalität und profundes Wissen - auch auf dem
Gebiet der Kriminalistik.
Das oftmals vorhandene gesteigerte Interesse der (Medien)
Öffentlichkeit erfordern nicht nur beim Verteidiger charakterliche
Unerschrockenheit und Rückgrat.
Gerade deshalb ist es in diesen Verfahren nötig, dass zwischen dem
Beschuldigten, der sich regelmäßig in Untersuchungshaft befindet, und
dem Verteidiger von Anfang an ein besonderes Vertrauensverhältnis
besteht. Nur dann kann ein ordnungsgemäßer Prozess geführt und nur dann
können alle Verteidigungsmöglichkeiten ausgeschöpft und der
Beschuldigte gegebenenfalls vor einem Fehlurteil mit dramatischen
Konsequenzen bewahrt werden.
Insbesondere in Kapitalstrafsachen gilt:
Machen Sie keine Angaben zur Sache ohne vorherige Rücksprache mit mir!
Schweigen gilt gegenüber jedermann, also gegenüber Bekannten und
Freunden aber auch – sofern Sie sich in Untersuchungshaft befinden –
gegenüber Mitgefangenen!

