Statistisch gesehen begehen Kinder (unter 14 Jahren) 6,6% , Jugendliche
(14-17 Jahre) 13,0% und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) 10,2% aller
Straftaten.
Kriminologisch wird von der Ubiquität der Jugendkriminalität gesprochen
(Jugendkriminalität ist also in gewissem Umfang normal). Delikte wie
Ladendiebstahl, „Schwarzfahren“, Beleidigung, einfache Körperverletzung
und Sachbeschädigung sind unter Jugendlichen allgemein verbreitete
Verhaltensweisen. Hierbei handelt es sich meist um episodenhaftes
Auftreten, welches im Erwachsenenalter wieder aufhört. Nicht ubiquitär
(normal) sind hingegen schwerere Delikte wie Raub- (Abziehdelikte) oder
Vergewaltigung.
Bei typischen jugendlichen Verfehlungen und Reifedefiziten kommt daher
regelmäßig auch noch bei Heranwachsenden das mildere Jugendstrafrecht
zur Anwendung.
Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund verfolgt das Jugendstrafrecht
nicht primär das Ziel des Bestrafens, sondern bezweckt die Erziehung
von Jugendlichen und Heranwachsenden.
Die Verteidigung muss daher mit den Besonderheiten des Jugendstrafrecht
und des Jugendstrafverfahrens vertraut sein, um die Interessen des
Beschuldigten bestmöglich wahrnehmen zu können.
Wie in allen Strafsachen so gilt auch in Jugendstrafsachen:
Machen Sie keine Angaben zur Sache ohne vorherige Rücksprache mit mir!

