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Allgemeines Strafrecht

Delikte, die nicht einem besonderen Bereich zugewiesen werden können, werden unter dem Sammelbegriff des allgemeinen Strafrechts zusammengefasst.

Die Bandbreite von Tatvorwürfen im Bereich des allgemeinen Strafrechts ist daher vielfältig.

Typische Delikte sind:

  • Aussetzung einer Person
  • Bestechung und Bestechlichkeit
  • Betrug, Anlagebetrug
  • Diebstahl
  • Erpressung
  • Erschleichen von Leistungen, Schwarzfahren
  • Körperverletzung
  • Ladendiebstahl
  • Nötigung
  • Räuberischer Diebstahl
  • Raub
  • Räuberische Erpressung
  • Sachbeschädigung
  • Verstoß gegen das Waffengesetz
  • Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung
  • Wehrrecht, Verstöße gegen das Wehrstrafgesetzbuch
  • Wohnungseinbruchsdiebstahl

Kein strafrechtlicher Vorwurfs sollte auf die „leichte Schulter“ genommen werden.

Nehmen Sie Ihre Rechte wahr.

Als Beschuldigter eines Strafverfahrens haben Sie nicht viele Rechte. Von diesen wenigen Rechten sollten Sie Gebrauch machen. Namentlich gilt dies für das Recht zu Schweigen und das Recht, sich eines Strafverteidigers seiner Wahl zu bedienen.

Die Einlassung zur Sache, ohne dass Sie Kenntnis über Ihre Rechte haben und den konkreten Akteninhalt kennen, birgt große Risiken. So kann es zu einer Verurteilung kommen, die bei professioneller Ausschöpfung der Verteidigungsmöglichkeiten zu vermeiden oder zumindest abzuschwächen gewesen wäre.

Vermeiden Sie den Eintrag ins Führungszeugnis.

Selbst wenn es bei Beschuldigten aufgrund der bislang strafrechtlichen Unbescholtenheit zu keiner Haftstrafe kommt, so erfolgt doch bei jeder Verurteilung ein Eintrag in hoheitliche Register (Führungszeugnis), was zu einem dauerhaften Hemmnis für die Zukunftsgestaltung werden kann.

Oftmals wird bei Ersttätern und Delikten mit geringerer Strafandrohung auch mittels eines sogenannten Strafbefehls vorgegangen. Wird gegen einen Strafbefehl nicht innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt, entspricht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil, was vielen gar nicht bewusst ist.

Wie bei allen Strafverfahren so gilt daher auch im Bereich des allgemeinen Strafrechts:

Setzen Sie sich zu einem möglichst frühen Zeitpunkt mit mir in Verbindung und machen Sie keine Angaben zur Sache ohne vorherige Rücksprache mit mir!