"Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben."(Prof. Dr. Hans Dahs - Handbuch des Strafverteidigers,
7. Auflage, Rn. 1)
Strafverfahren stellen für die persönlich Betroffenen oftmals eine sehr belastende und teilweise sogar existenzbedrohende Situation dar. Dies gilt sowohl für die Beschuldigten als auch für deren Angehörige, insbesondere wenn Untersuchungshaft angeordnet wird.
Vermeiden Sie Fehler im Ermittlungsverfahren.
Im Strafverfahren können Sie Fehler machen, die später nur schwer oder gar nicht mehr korrigiert werden können. Erfolgen Verhaftung oder Durchsuchungsmaßnahmen an Wochenenden oder in den Nachtstunden, so stellt dies die Betroffenen vor nahezu unlösbare Probleme. Denn kann erst am folgenden Werktag ein Strafverteidiger erreicht werden, ist es für eine effektive Verteidigung häufig zu spät. Die entscheidenden Weichenstellungen erfolgen nämlich bereits im Ermittlungsverfahren.
Ohne die frühzeitige Verteidigung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt kann es dazu kommen, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden, obwohl eine Verfahrenseinstellung oder eine geringere Sanktion möglich gewesen wäre.
Lassen Sie sich bestenfalls bereits in der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten.
Werden Sie bereits vor der Hauptverhandlung aktiv.
Es stellt einen weit verbreiteten Irrtum dar, man könne als Angeklagter in der Hauptverhandlung noch seine Unschuld beweisen. Sie wollen Gerechtigkeit? Sie werden ein Urteil bekommen! Tatsächlich enden nämlich weniger als 5% aller Hauptverhandlungen mit einem Freispruch. Statistisch belegt ist hingegen, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers nicht nur die Dauer von Zwangsmaßnahmen wie etwa Untersuchungshaft verkürzt, sondern im Falle einer Verurteilung auch positive Auswirkungen auf das Strafmaß hat.
Grundsätzlich gilt deshalb in jedem Strafverfahren:
Kontaktieren Sie mich so früh wie möglich und machen Sie keine Angaben zur Sache ohne vorherige Besprechung mit mir!
Erfahren Sie mehr über:
In Notfällen (Verhaftung, Hausdurchsuchung, Haftprüfung, Verkündung des Haftbefehls, etc.) können Sie mich außerhalb der Geschäftszeiten unter der
Notfallnummer 0151 / 15 76 45 53
erreichen. Ich empfehle Ihnen, sich meine Notfallnummer aufzuschreiben oder in Ihr Handy einzuprogrammieren, damit sie im Fall der Fälle umgehend professionelle Hilfe erhalten.
In Strafsachen verteidige ich Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

