Grundsätzlich sollten Sie Ihrem daher Anwalt mitteilen, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Dieser wird dann zunächst eine Kostendeckungszusage der Versicherung einholen und später die entsprechenden Kostenaufstellungen bei Ihrer Versicherung einreichen.
Sofern im Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, muss der Versicherte
diese Kosten selbst tragen. Häufig liegen diese Eigenbeteiligungen zwischen 100,- und 150,- Euro.
Bei Strafsachen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten des Verteidigers in der Regel nur dann, wenn das vorgeworfene Delikt nicht vorsätzlich begangen worden ist.
Wichtig!
So sinnvoll der Abschluss einer Rechtschutzversicherung auch sein mag: Oftmals sehen die Versicherungsbedingungen eine Wartezeit von 3 Monaten vor. Daher besteht kein Versicherungsschutz, wenn bei Vertragsabschluss das Rechtsproblem bereit besteht bzw. angelegt ist!

