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Dr. Friedrich - Inkasso

Probleme sind Gelegenheiten zu zeigen, was man kann.
(Duke Ellington)

Die Gefahr, bei ausstehenden Zahlungen einen finanziellen Verlust zu erleiden, ist heute in fast allen Branchen gegeben. Zeitgemäße Unternehmen und Privatpersonen sind stets auf der Suche nach korrekten und wirksamen Maßnahmen zur Eindämmung und Vermeidung dieser Verluste. Die erfolgversprechendere und ökonomischere Variante sind dabei Anwälte als Forderungsmanager.

Sparen Sie sich Zeit und Ärger.

Im Unterschied zu Inkassounternehmen können nur Anwälte eine ganzheitliche Dienstleistung anbieten. Denn nur diesen ist der Rückgriff auf das gesamte rechtliche Spektrum von Maßnahmen erlaubt: Von der außergerichtlichen- und gerichtlichen- bis hin zur zwangsweisen Durchsetzung der Forderung bleibt die Bearbeitung der Angelegenheit stets in einer Hand. Strukturelle Nachteile und Zeitverluste werden so vermieden mit der Folge eines effektiveren Vorgehens und entsprechender Erfolgsquoten, die sich positiv in Zahlen ausdrücken lassen.

Als Anwaltskanzlei wird Dr. Friedrich-Inkasso hohen moralischen und berufsrechtlichen Prinzipien gerecht. Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen sind Merkmale, die uns von nicht-anwaltlichen Anbietern unterscheiden. Dem Recht und Gesetz verpflichtet sind Erfolgsprovisionen oder überhöhte Gebührenrechnungen zu Lasten des Schuldners ebenso ausgeschlossen wie das Mandantenimage schädigende oder gar unzulässige Verhaltensweisen.

Vertrauen Sie auf Dr. Friedrich-Inkasso.

Unabhängig davon, ob es sich um eine einmalige oder dauerhafte Angelegenheit oder um ein größeres Forderungsaufkommen handelt: Dr. Friedrich-Inkasso verfügt über die entsprechenden menschlichen und betrieblichen Mittel, um Ihren Forderungseinzug professionell, risikobewusst und vorausschauend zu gestalten und eine an Ihre Bedürfnisse angepasste Lösung zu entwickeln.

Gerne erstellen wir Ihnen kostenlos ein


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Ablauf und Kosten des Mahnverfahrens

oben
Wir gestalten Ihren Forderungseinzug effektiv, schnell und risikoarm.

Stufe 1: Vorgerichtliches Mahnschreiben
Stufe 2: Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheids
Stufe 3: Erwirkung eines Vollstreckungsbescheides
Stufe 4: Durchführung der Zwangsvollstreckung.

Stufe 1: Vorgerichtliches Mahnschreiben

Nach Übergabe der erforderlichen Informationen versenden wir in aller Regel bereits am gleichen Tag ein vorgerichtliches, anwaltliches Mahnschreiben, worin wir den Schuldner ein letztes Mal unbedingt zur Zahlung auffordern. Die Erfahrung lehrt, dass allein das Anwaltsschreiben schon oft zum Erfolgführt.

Es ergeben sich drei mögliche Konsequenzen:

1. Der Schuldner zahlt Ihre Forderung (alles oder in Raten). Das Verfahren ist erfolgreich abgeschlossen und für Sie kostenlos, da der Schuldner auch unsere Kosten zu tragen hat.

2. Der Schuldner wehrt sich gegen den Anspruch mit oder ohne anwaltlicher Unterstützung: Wir prüfen den Sachverhalt, verhandeln mit dem Gegner und beraten Sie über das weitere Vorgehen.

3. Der Schuldner reagiert nicht : Es werden Maßnamen zur Ermittlung der Bonität Ihres Schuldners unternommen wie etwa die Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts. Liegt kein Eintrag vor und bestehen auch keine sonstigen Hindernisse, die auf eine Zahlungsunfähigkeit hindeuten, beantragen wir für Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (siehe Stufe 2).

Sind Einträge vorhanden oder liegen andere Gründe vor, die ein weiteres Vorgehen gegen den Schuldner wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheinen lassen, stellen wir nach Rücksprache mit Ihnen unsere Tätigkeit ein. In letzterem Fall besteht die Möglichkeit, Ihnen lediglich einvermindertes Pauschalhonorar in Rechnung zu stellen(--> Details )

Insbesondere wenn Sie dauerhaft mit uns zusammen arbeiten wollen oder ein größeres Forderungsaufkommen haben besteht die Möglichkeit, Sondervereinbarungen zu treffen. Sprechen Sie uns hierzu an!

Stufe 2: Gerichtlicher Mahnbescheid

Beim zuständigen Amtsgericht beantragen wir den gerichtlichen Mahnbescheid.Die damit verbundenen Mahnbescheidskosten haben Sie zu verauslagen (--> Details ).

Nachdem der Mahnbescheid dem Schuldner vom Gericht zugestellt worden istergeben sich wiederum drei mögliche Konsequenzen:

1. Der Schuldner zahlt Ihre Forderung: Das Verfahren ist erfolgreich abgeschlossen und für Sie kostenlos, da der Schuldner auch unsere Kosten zu tragen hat. Von Ihnen verauslagte Kosten erhalten Sie - neben der beigetriebenen Forderung - vollständig erstattet.

2. Der Schuldner erhebt Widerspruch gegen den Mahnbescheid: Es muss entschieden werden, ob wir Ihre Ansprüche im Wege der Klage geltend machen sollen.Wir wägen die Risiken ab und beraten Sie.

3. Der Schuldner reagiert nicht. Wir beantragen einen Vollstreckungsbescheid(Stufe 3) gegen Ihren Schuldner.

Beachten Sie: In vielen Fällen reagiert der Schuldner spätestens in dieser Situation und begleicht Ihre Forderung!

Stufe 3: Vollstreckungsbescheid

Der Vollstreckungsbescheid (sog. Titel) eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Forderung 30 Jahre lang geltend zu machen; er steht einem Gerichtsurteil gleich. Auf der Grundlage dieses Bescheides können Sie Ihre Forderung also 30 Jahre lang zwangsweise durchsetzen. Es kann beispielsweise ein Gerichtsvollzieher beauftragt oder das Arbeitseinkommen/Konto Ihres Schuldnersgepfändet werden.

Nachdem der Vollstreckungsbescheid dem Schuldner zugestellt worden ist, ergeben sich drei mögliche Konsequenzen:

1. Der Schuldner zahlt Ihre Forderung: Das Verfahren ist erfolgreich abgeschlossen und für Sie kostenlos, da der Schuldner auch unsere Kosten zu tragen hat.

2. Der Schuldner legt Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein: Es muss – ähnlich wie bei Stufe 2 - entschieden werden, ob wir Ihre Ansprüche im Wege der Klage geltend machen oder das Verfahreneinstellen sollen. Wir wägen die Risiken ab und beraten Sie.

3. Der Schuldner reagiert nicht. Wir gehen zwangsweise gegen Ihren Schuldnervor (Stufe 4).

Stufe 4: Zwangsvollstreckungsverfahren

Auf Grundlage des Vollstreckungsbescheids (sog. Titel) führen wir die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Schuldner durch. Es können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden wie z.B.

  -  Kontopfändung
  -  Pfändung des Arbeitseinkommens
  -  Beauftragung eines Gerichtsvollziehers
  -  Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (früher: Offenbarungseid)
  -  Eintragung einer Zwangshypothek

Wir prüfen, welche Maßnahme sich in Ihrem Fall anbietet und mit der höchsten Wahrscheinlichkeit zum Erfolg führt.

Zusammenfassung

oben
Sie erhalten ein vorgerichtliches anwaltliches Mahnschreiben ohne Vorkosten.

Das Verfahren ist häufig bereits nach der vorgerichtlichen Mahnung bzw. nach dem gerichtlichen Mahnbescheid beendet. Ihr Kostenrisiko bleibt überschaubar.

Der Schuldner hat in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit, die Forderung (ggf. in Raten) zu begleichen und die Angelegenheit zu beenden.

Alle Kosten der Inanspruchnahme eines Anwalts sind als Verzugsschaden vom Schuldner zu tragen und können bei diesem eingefordert werden.

Mit einem Vollstreckungsbescheid können Sie Ihre Forderung 30 Jahre lang zwangsweise durchsetzen.

Bei Dr. Friedrich-Inkasso erhalten Sie sämtliche Leistungen aus einer Hand.

Unverbindliches Angebot

oben
Es gibt zwei Möglichkeiten, uns die erforderlichen Informationen zu übermitteln:

1. Sie können uns die erforderlichen Dokumente faxen.

oder

2. Sie füllen unser Eingabeformular aus.