Probleme sind Gelegenheiten zu zeigen, was man kann.
(Duke Ellington)
Die Gefahr, bei ausstehenden Zahlungen einen finanziellen Verlust zu erleiden, ist heute in fast allen Branchen gegeben. Zeitgemäße Unternehmen und Privatpersonen sind stets auf der Suche nach korrekten und wirksamen Maßnahmen zur Eindämmung und Vermeidung dieser Verluste. Die erfolgversprechendere und ökonomischere Variante sind dabei Anwälte als Forderungsmanager.
Sparen Sie sich Zeit und Ärger.
Im Unterschied zu Inkassounternehmen können nur Anwälte eine ganzheitliche Dienstleistung anbieten. Denn nur diesen ist der Rückgriff auf das gesamte rechtliche Spektrum von Maßnahmen erlaubt: Von der außergerichtlichen- und gerichtlichen- bis hin zur zwangsweisen Durchsetzung der Forderung bleibt die Bearbeitung der Angelegenheit stets in einer Hand. Strukturelle Nachteile und Zeitverluste werden so vermieden mit der Folge eines effektiveren Vorgehens und entsprechender Erfolgsquoten, die sich positiv in Zahlen ausdrücken lassen.
Als Anwaltskanzlei wird Dr. Friedrich-Inkasso hohen moralischen und berufsrechtlichen Prinzipien gerecht. Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen sind Merkmale, die uns von nicht-anwaltlichen Anbietern unterscheiden. Dem Recht und Gesetz verpflichtet sind Erfolgsprovisionen oder überhöhte Gebührenrechnungen zu Lasten des Schuldners ebenso ausgeschlossen wie das Mandantenimage schädigende oder gar unzulässige Verhaltensweisen.
Vertrauen Sie auf Dr. Friedrich-Inkasso.
Unabhängig davon, ob es sich um eine einmalige oder dauerhafte Angelegenheit oder um ein größeres Forderungsaufkommen handelt: Dr. Friedrich-Inkasso verfügt über die entsprechenden menschlichen und betrieblichen Mittel, um Ihren Forderungseinzug professionell, risikobewusst und vorausschauend zu gestalten und eine an Ihre Bedürfnisse angepasste Lösung zu entwickeln.
Gerne erstellen wir Ihnen kostenlos ein
Erfahren Sie mehr über:
Haben Sie weitere Fragen? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser
Kontaktformular !
Wir gestalten Ihren Forderungseinzug effektiv, schnell und risikoarm.
Stufe 1: Vorgerichtliches Mahnschreiben
Stufe 2: Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheids
Stufe 3: Erwirkung eines Vollstreckungsbescheides
Stufe 4: Durchführung der Zwangsvollstreckung.
Stufe 1: Vorgerichtliches Mahnschreiben
Nach Übergabe der erforderlichen Informationen versenden wir in aller
Regel bereits am gleichen Tag ein vorgerichtliches, anwaltliches
Mahnschreiben, worin wir den Schuldner ein letztes Mal unbedingt zur
Zahlung auffordern. Die Erfahrung lehrt, dass allein das
Anwaltsschreiben schon oft zum Erfolgführt.
Es ergeben sich drei mögliche Konsequenzen:
1. Der
Schuldner zahlt Ihre Forderung (alles oder in Raten). Das
Verfahren ist erfolgreich abgeschlossen und für Sie kostenlos, da der
Schuldner auch unsere Kosten zu tragen hat.
2. Der
Schuldner wehrt sich gegen den Anspruch mit oder ohne
anwaltlicher Unterstützung: Wir prüfen den Sachverhalt, verhandeln mit
dem Gegner und beraten Sie über das weitere Vorgehen.
3. Der
Schuldner reagiert nicht : Es werden Maßnamen zur Ermittlung der
Bonität Ihres Schuldners unternommen wie etwa die Einsichtnahme in das
Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts. Liegt kein Eintrag vor und
bestehen auch keine sonstigen Hindernisse, die auf eine
Zahlungsunfähigkeit hindeuten, beantragen wir für Sie einen
gerichtlichen Mahnbescheid (siehe Stufe 2).
Sind Einträge vorhanden oder liegen andere Gründe vor, die ein weiteres
Vorgehen gegen den Schuldner wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheinen
lassen, stellen wir nach Rücksprache mit Ihnen unsere Tätigkeit ein. In
letzterem Fall besteht die Möglichkeit, Ihnen lediglich einvermindertes
Pauschalhonorar in Rechnung zu stellen(-->
Details )
Insbesondere wenn Sie dauerhaft mit uns zusammen arbeiten wollen oder
ein größeres Forderungsaufkommen haben besteht die Möglichkeit,
Sondervereinbarungen zu treffen. Sprechen Sie uns hierzu an!
Stufe 2: Gerichtlicher Mahnbescheid
Beim zuständigen Amtsgericht beantragen wir den gerichtlichen
Mahnbescheid.Die damit verbundenen Mahnbescheidskosten haben Sie zu
verauslagen (-->
Details ).
Nachdem der Mahnbescheid dem Schuldner vom Gericht zugestellt worden istergeben sich wiederum drei mögliche Konsequenzen:
1. Der Schuldner zahlt Ihre Forderung: Das Verfahren ist erfolgreich
abgeschlossen und für Sie kostenlos, da der Schuldner auch unsere
Kosten zu tragen hat. Von Ihnen verauslagte Kosten erhalten Sie - neben
der beigetriebenen Forderung - vollständig erstattet.
2. Der Schuldner erhebt Widerspruch gegen den Mahnbescheid: Es muss
entschieden werden, ob wir Ihre Ansprüche im Wege der Klage geltend
machen sollen.Wir wägen die Risiken ab und beraten Sie.
3. Der Schuldner reagiert nicht. Wir beantragen einen Vollstreckungsbescheid(Stufe 3) gegen Ihren Schuldner.
Beachten Sie: In vielen Fällen reagiert der Schuldner spätestens in dieser Situation und begleicht Ihre Forderung!
Stufe 3: Vollstreckungsbescheid
Der Vollstreckungsbescheid (sog. Titel) eröffnet Ihnen die Möglichkeit,
Ihre Forderung 30 Jahre lang geltend zu machen; er steht einem
Gerichtsurteil gleich. Auf der Grundlage dieses Bescheides können Sie
Ihre Forderung also 30 Jahre lang zwangsweise durchsetzen. Es kann
beispielsweise ein Gerichtsvollzieher beauftragt oder das
Arbeitseinkommen/Konto Ihres Schuldnersgepfändet werden.
Nachdem der Vollstreckungsbescheid dem Schuldner zugestellt worden ist, ergeben sich drei mögliche Konsequenzen:
1. Der Schuldner zahlt Ihre Forderung: Das Verfahren ist erfolgreich
abgeschlossen und für Sie kostenlos, da der Schuldner auch unsere
Kosten zu tragen hat.
2. Der Schuldner legt Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein:
Es muss – ähnlich wie bei Stufe 2 - entschieden werden, ob wir Ihre
Ansprüche im Wege der Klage geltend machen oder das Verfahreneinstellen
sollen. Wir wägen die Risiken ab und beraten Sie.
3. Der Schuldner reagiert nicht. Wir gehen zwangsweise gegen Ihren Schuldnervor (Stufe 4).
Stufe 4: Zwangsvollstreckungsverfahren
Auf Grundlage des Vollstreckungsbescheids (sog. Titel) führen wir die
Zwangsvollstreckung gegen Ihren Schuldner durch. Es können verschiedene
Maßnahmen ergriffen werden wie z.B.
- Kontopfändung
- Pfändung des Arbeitseinkommens
- Beauftragung eines Gerichtsvollziehers
- Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (früher: Offenbarungseid)
- Eintragung einer Zwangshypothek
Wir prüfen, welche Maßnahme sich in Ihrem Fall anbietet und mit der höchsten Wahrscheinlichkeit zum Erfolg führt.
Sie erhalten ein vorgerichtliches anwaltliches Mahnschreiben ohne Vorkosten.
Das Verfahren ist häufig bereits nach der vorgerichtlichen Mahnung bzw.
nach dem gerichtlichen Mahnbescheid beendet. Ihr Kostenrisiko bleibt
überschaubar.
Der Schuldner hat in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit, die
Forderung (ggf. in Raten) zu begleichen und die Angelegenheit zu
beenden.
Alle Kosten der Inanspruchnahme eines Anwalts sind als Verzugsschaden
vom Schuldner zu tragen und können bei diesem eingefordert werden.
Mit einem Vollstreckungsbescheid können Sie Ihre Forderung 30 Jahre lang zwangsweise durchsetzen.
Bei Dr. Friedrich-Inkasso erhalten Sie sämtliche Leistungen aus einer Hand.
Es gibt zwei Möglichkeiten, uns die erforderlichen Informationen zu übermitteln:
1. Sie können uns die erforderlichen
Dokumente faxen.
oder
2. Sie füllen unser
Eingabeformular aus.