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Dr. Friedrich - Inkasso

Die Kosten unserer Inanspruchnahme richten sich gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach der Höhe Ihrer Forderung*.

Höhe der Forderung
Rechtsanwaltkosten
(ohne Steuern und Auslagen)
bis 300 €
25,00 €
600 €
45,00 €
900 €
65,00 €
1.200 €
85,00 €
1.500 €
105,00 €
3.000 €
189,00 €
5.000 €
301,00 €
8.000 €
412,00 €
10.000 €
486,00 €
16.000 €
566,00 €
25.000 €
686,00 €
35.000 €
830,00 €
50.000 €
1046,00 €
80.000 €
1200,00 €
110.000 €
1354,00 €

* Weitere Kosten kommen nur dann hinzu, wenn etwa behördliche Auskünfte (z.B. beim Einwohnermeldeamt oder beim Handelsregister) eingeholt werden müssen. Bedenken Sie: Sie erhalten stets alle Kosten ersetzt, wenn wir Ihre Forderung erfolgreich beitreiben!

Insbesondere wenn Sie dauerhaft mit uns zusammen arbeiten wollen oder ein größeres Forderungsaufkommen haben besteht die Möglichkeit, Sondervereinbarungen zu treffen.

Sprechen Sie uns hierzu an!