Aktuelles im September 2009
Handy-Verbot gilt auch für Fahrlehrer
Wer beim Führen eines Fahrzeugs verbotswidrig ein Mobiltelefon benutzt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro (1 Punkt) rechnen. Das Handy-Verbot gilt nach einem Urteil auch für Fahrlehrer während einer Ausbildungsfahrt. Durch das Telefonieren besteht die Gefahr, dass der Fahrlehrer abgelenkt wird und bei einem Fahrfehler nicht sofort eingreifen kann.
Beschluss des OLG Bamberg vom 24.03.2009
Unerlaubtes Telefonieren bei bloßem Aufnehmen des Handys
Beschluss des OLG Köln vom 18.02.2009
Auffahrunfall nach Ausfahren aus Grundstück
Das Amtsgericht München hielt den Grundsatz, dass im Zweifel der “Hintermann“ die Schuld an einem Auffahrunfall trägt, hier nicht für anwendbar. Vielmehr hat sich der Unfall in räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einem Ausfahren des vorausfahrenden Autos aus einer Grundstücksausfahrt ereignet. Der Fahrer hat kurz nach dem Anfahren, nach einigen Metern, wieder abbremsen müssen. Er hatte sich somit noch nicht in den fließenden Verkehr eingeordnet. Den Vorausfahrenden traf daher in diesem Fall die Alleinschuld an dem Unfall.
Urteil des AG München vom 25.08.2008
Keine Unfallflucht bei späterer Kenntnis von Unfallbeteiligung
Eine strafbare Fahrerflucht liegt nicht vor, wenn ein Unfallbeteiligter erst nach dem Verlassen des Unfallortes von seiner Beteiligung am Unfall erfährt und sich gleichwohl weiter vom Unfallort entfernt.
Beschluss des OLG Hamburg vom 27.03.2009

