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Aktuelles im September 2009



Handy-Verbot gilt auch für Fahrlehrer

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Wer beim Führen eines Fahrzeugs verbotswidrig ein Mobiltelefon benutzt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro (1 Punkt) rechnen. Das Handy-Verbot gilt nach einem Urteil auch für Fahrlehrer während einer Ausbildungsfahrt. Durch das Telefonieren besteht die Gefahr, dass der Fahrlehrer abgelenkt wird und bei einem Fahrfehler nicht sofort eingreifen kann.

 Beschluss des OLG Bamberg vom 24.03.2009

Unerlaubtes Telefonieren bei bloßem Aufnehmen des Handys

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Eine unerlaubte Benutzung des Mobiltelefons während einer Autofahrt liegt bereits dann vor, wenn der Autofahrer das Handy beim Ertönen des Klingeltons aufnimmt, um nachzusehen, wer der Anrufer ist.

Beschluss des OLG Köln vom 18.02.2009

Auffahrunfall nach Ausfahren aus Grundstück

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Ein Autofahrer fuhr aus einem Kundenparkplatz nach rechts in eine öffentliche Straße ein, wo er wegen eines Fußgängers vor einem etwa 10 Meter von der Parkplatzausfahrt entfernten Fußgängerweg gleich wieder abbremsen musste. Ein nachfolgender Pkw-Fahrer, der sich schon vor der Firmenausfahrt auf der Straße befand, fuhr auf das anhaltende Fahrzeug auf. Die Unfallbeteiligten stritten über die Haftungsverteilung.

Das Amtsgericht München hielt den Grundsatz, dass im Zweifel der “Hintermann“ die Schuld an einem Auffahrunfall trägt, hier nicht für anwendbar. Vielmehr hat sich der Unfall in räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einem Ausfahren des vorausfahrenden Autos aus einer Grundstücksausfahrt ereignet. Der Fahrer hat kurz nach dem Anfahren, nach einigen Metern, wieder abbremsen müssen. Er hatte sich somit noch nicht in den fließenden Verkehr eingeordnet. Den Vorausfahrenden traf daher in diesem Fall die Alleinschuld an dem Unfall.

Urteil des AG München vom 25.08.2008

Keine Unfallflucht bei späterer Kenntnis von Unfallbeteiligung

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Eine strafbare Fahrerflucht liegt nicht vor, wenn ein Unfallbeteiligter erst nach dem Verlassen des Unfallortes von seiner Beteiligung am Unfall erfährt und sich gleichwohl weiter vom Unfallort entfernt.

Beschluss des OLG Hamburg vom 27.03.2009