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Aktuelles im Mai 2009



Führerscheinentzug bei täglichem Cannabiskonsum

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Gibt ein Autofahrer anlässlich einer Verkehrskontrolle gegenüber der Polizei an, seit etwa einem halben bis dreiviertel Jahr nahezu täglich Cannabis zu konsumieren, kann ihm die Verkehrsbehörde wegen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr den Führerschein entziehen. Der Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) bedarf es in einem solchen Fall nicht. Nach den geltenden Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung würde ein Gutachter zu keinem anderen Ergebnis kommen.

Urteil des BVerwG vom 26.02.2009


Haftungsverteilung: Kreuzungsunfall mit "Nachzügler"

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Stößt ein Pkw-Fahrer, der bei Grün in eine Kreuzung eingefahren ist und dort wegen wartender Linksabbieger oder eines sonstigen Rückstaus anhalten muss (sogenannter Kreuzungsräumer), beim erneuten Anfahren nach dem Wechsel der Ampelschaltung mit einem bei Grün in Querrichtung in die Kreuzung einfahrenden Fahrzeug zusammen, ist in der Regel von einem beidseitigen Mitverschulden auszugehen.

J
e länger jedoch ein Kreuzungsräumer auf der Kreuzung verharrt, desto mehr können die anderen Verkehrsteilnehmer daraus schließen, dass er nicht weiterfahren wird. In diesem Fall darf er nicht an- oder weiterfahren, ohne sich vergewissert zu haben, dass ein Zusammenstoß mit einfahrenden Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist. Ansonsten trifft ihn das alleinige Verschulden an dem Unfall.

Beschluss des KG Berlin vom 08.09.2008

Schuldanerkenntnis am Unfallort

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Vorschnelle Äußerungen eines Unfallbeteiligten wie „ich bin Schuld“ oder „ich erkenne die Schuld an" sind in der Regel nicht als Schuldanerkenntnis zu werten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf weist darauf hin, dass Unfallbeteiligte nach § 7 Ziffer II Absatz 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) gar nicht berechtigt sind, ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Haftpflichtversicherung einen möglichen Anspruch ganz oder teilweise anzuerkennen. Im Übrigen ist in derartigen Fällen allen Beteiligten klar, dass ein Unfallbeteiligter an Ort und Stelle weder die Zeit noch die Möglichkeit hat, die Frage seiner Mitschuld abschließend zu beurteilen. In der Regel werden solche Erklärungen nur abgegeben, um den Unfallgegner zu beruhigen. Ihnen kommt daher meist keinerlei rechtliche Bindung zu.

 

Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.06.2008

Fahrer haftet vorrangig für Abschleppkosten

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Wird ein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug auf behördliche Anordnung hin abgeschleppt, haften grundsätzlich sowohl der Fahrer als auch der Halter des Fahrzeugs für die Abschleppkosten. Handelt es sich hierbei um unterschiedliche Personen, hat die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, an wen sie sich mit ihrer Forderung hält. Der Halter darf jedoch nicht in Anspruch genommen werden, sofern der Fahrer des verbotswidrig geparkten Wagens namentlich bekannt ist. Der Halter kann erst dann herangezogen werden, wenn sich herausstellt, dass der Fahrer insolvent oder nicht greifbar ist.

 

Urteil des VG Oldenburg vom 27.02.2009