Aktuelles im März 2009
Auffahrunfall nach scharfem Abbremsen an gelber Ampel
Das Amtsgericht Hildesheim sah auch in einem abrupten Abbremsen nach dem Umschalten einer Ampel von „Grün“ auf „Gelb“ keinen Verstoß gegen das nach der StVO untersagte „starke Abbremsen ohne zwingenden Grund“. Dies gilt auch dann, wenn hinter dem Bremsenden weitere Fahrzeuge fahren. Ein Autofahrer darf sich darauf verlassen, dass sich die Fahrer hinter ihm ihrerseits an die Verkehrsregeln halten, indem sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
Urteil des AG Hildesheim vom 07.08.2008
Beschädigung eines fast neuen PkwsBeschädigung eines fast neuen PkwsBeschädigung eines fast neuen PkwsBeschädigung eines fast neuen Pkws
Urteil des OLG Nürnberg vom 15.08.2008
5 U 29/08
Kostentragung bei abgebrochenem Abschleppvorgang
Urteil des VG Koblenz vom 10.11.2008
Warnung vor Rutschgefahr bei Baustellenabdeckung nicht notwendig
Eine Fußgängerin rutschte auf einem zur Abdeckung einer Baugrube über den Gehweg gelegten Holzbrett (Schaltafel) aus, das wegen Regens ersichtlich glatt war, und zog sich dabei einen offenen Bruch zu. Sie forderte von der für die Baustellenabsicherung verantwortlichen Kommune Schadensersatz und Schmerzensgeldin Höhe von 2.600 Euro.
Das Oberlandesgericht Bamberg kam nach den Feststellungen eines Gutachters zu dem Ergebnis, dass die Baustelle ordnungsgemäß abgesichert war. Darüber hinaus bedurfte es entgegen der Auffassung der Geschädigten keines Hinweisschildes „Vorsicht Rutschgefahr“. Dass ein Holzbrett bei Nässe besonders glatt sein kann, ist für jeden Fußgänger ohne weiteres erkennbar. Im Übrigen wäre es für die Fußgängerin ein Leichtes gewesen, das ersichtlich nasse Schalbrett zu umgehen. Das Gericht wies die Klage in vollem Umfang ab.
Beschluss des OLG Bamberg vom 07.10.200

