Aktuelles im Februar 2009
Diebstahl: kein Prozess auf Staatskosten
Wer seinen Arbeitgeber bestohlen hat und dies auch zugibt, kann keine Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für eine trotz des klaren Sachverhalts erhobene Kündigungsschutzklage beanspruchen.
Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz vom 15.08.2008
11 Ta 124/08
Beleidigung gegenüber Verkehrspolizist
Beschluss des OLG Bamberg vom 11.06.2008
Kaskoversicherung: grob fahrlässig herbeigeführter Fahrzeugdiebstahl in Polen
Ein Autofahrer, der in Polen die Entwendung seines Wagens dadurch ermöglicht, dass er aus seinem Fahrzeug (hier neuwertiger Audi A8) aussteigt, dabei den Schlüssel stecken lässt, um das Auto herum auf die Beifahrerseite geht und sich dort mit einem Passanten unterhält, handelt grob fahrlässig und kann daher keinen Ersatz von der bestehenden Kaskoversicherung verlangen.
Urteil des OLG Rostock vom 07.11.2008
5 U 153/08
Neuwagenkauf: Rücktritt wegen eintretender Feuchtigkeit
Interessant ist diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs insbesondere vor dem Hintergrund, dass es dem Sachverständigen im Zivilprozess durch eine relativ einfache Maßnahme zumindest vorläufig gelang, das Fahrzeug abzudichten. Dies spielte - so das Gericht - für das Rücktrittsrecht keine Rolle. Maßgeblich für die Beurteilung der Erheblichkeit des Mangels ist nämlich allein der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Ein Festhalten an der Rücktrittserklärung stellt in einem solchen Fall grundsätzlich auch kein gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßendes Verhalten des Käufers dar.
Urteil des BGH vom 05.11.2008

