Aktuelles im Dezember
Neuwagenkauf: quietschende Bremsen bei Luxuswagen
Ein Komfortmangel in Form von wiederholten, quietschenden Bremsgeräuschen während einer längeren Phase nach Fahrtantritt bei feuchter Witterung, die auch bei geschlossenem Fenster zu vernehmen sind, stellt bei Fahrzeugen der gehobenen Kategorie in einer Preisklasse von 75.000 Euro (hier Mercedes Benz CLS 500) einen erheblichen Mangel dar.
Bei einer derartig beträchtlichen Komforteinbuße kann der Käufer den Wagen nach fünf fehlgeschlagenen Reparaturversuchen zurückgeben und unter Berücksichtigung des bisherigen Nutzungsvorteils die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.
Urteil des OLG Schleswig vom 25.07.2008Gebrauchtwagenkauf: Leck in Benzinleitung
Ein Gebrauchtwagenverkäufer muss nicht für Mängel einstehen, die bei einem Fahrzeug unter Berücksichtigung des Alters und des Kilometerstands als normaler Verschleiß anzusehen sind. Ein normaler Verschleiß liegt insbesondere dann vor, wenn einzelne Bauteile üblicherweise einer stärkeren Abnutzung als das Gesamtfahrzeug unterliegen und in gewissen Zeitabständen einer regelmäßigen Erneuerung bedürfen. Dies trifft etwa auf Zahnriemen, Bremsbeläge und Bremsscheiben, Fahrzeugreifen, Batterie und Auspuffanlage zu.
Ein innerhalb von sechs Monaten auftretendes Leck an der Kraftstoffzuleitung im Motorraum, durch das ein Brandschaden verursacht wird, der das Fahrzeug unbrauchbar macht, stellt auch bei einem 10 Jahre alten Gebrauchtwagen keinen gewöhnlichen Verschleiß, sondern einen gewährleistungspflichtigen Mangel dar. Der Käufer des Gebrauchtwagens ist daher berechtigt, den Wagen gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzugeben und gegebenenfalls sogar Schadensersatz zu verlangen. Hierzu gehört auch ein Anspruch auf Nutzungsausfall bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs innerhalb eines angemessenen Zeitraums.
Urteil des OLG Celle vom 16.04.2008
Rotlichtverstoß: Fahrverbot auch bei Ampelverwechslung
Ein länger als eine Sekunde andauernder, sogenannter qualifizierter Rotlichtverstoß zieht im Regelfall neben einer Geldbuße ein einmonatiges Fahrverbot nach sich. Dies gilt auch, wenn der Autofahrer zur Nachtzeit aufgrund einer Verwechslung der für ihn maßgeblichen Lichtzeichenanlage seine Fahrt bei anhaltender Rotlichtphase fortgesetzt hat. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Bamberg ist in einem solchen Fall auch ohne Hinzutreten besonderer Umstände der Ausspruch eines Fahrverbots als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme gerechtfertigt.
Beschluss des OLG Bamberg vom 24.07.2008
Andrücken des Headsets keine unerlaubte Handynutzung
Eine Geldbuße wegen unerlaubter Nutzung eines Handys beim Autofahren kann dann nicht verhängt werden, wenn der Fahrer das zum Betrieb des Mobiltelefons mittels einer Spange am Ohr befestigte, drahtlose Headset zur Verbesserung der Hörqualität mit der Hand gegen das Ohr drückt.
Beschluss des OLG Stuttgart vom 16.06.2008

