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Aktuelles im Oktober 2008



Akteneinsicht in Insolvenzakte

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Dem ehemaligen Geschäftsführer einer inzwischen insolventen GmbH steht kein Recht zur Einsicht der Insolvenzakte des Gerichts zu. Dies gilt - so das Oberlandesgericht Hamburg - auch dann, wenn der ehemalige Geschäftsführer darlegt, die Informationen zur Rechtsverteidigung gegen eine Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters zu benötigen.

Beschluss des OLG Hamburg vom 19.05.2008

ZIP 2008, 1834

Auffahrunfall nach grundlosem Abbremsen

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Wer mit seinem Kraftfahrzeug stark und ohne ersichtlichen Grund abbremst, kann dem nachfolgenden Kraftfahrer, der infolgedessen auf ihn auffährt, nicht entgegenhalten, er habe den notwendigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Den Abbremsenden trifft auch dann das alleinige Verschulden an dem Unfall, wenn sein Wagen nicht ganz zum Stillstand kommt.

Urteil des LG Köln vom 15.04.2008

DAR 2008, 388

Keine Nutzungsausfallentschädigung für Wohnmobil

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Ein unfallgeschädigter Autofahrer erhält während der Zeit, in der ihm sein Wagen unfallbedingt nicht zur Verfügung steht, eine Nutzungsausfallentschädigung, soweit er keinen Mietwagen in Anspruch nimmt.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs begründet der unfallbedingte zeitweilige Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines ausschließlich Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils keinen Anspruch auf abstrakte Nutzungsentschädigung.

 

Urteil desBGH vom 10.06.2008

VI ZR 248/07

NZV 2008, 453

Regenuntaugliche B-Klasse

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Der Käufer eines neuen Mercedes B-Klasse beanstandete, dass bei Regenwetter beim Öffnen der hinteren Türen Wasser in den Innenraum schwappt und dadurch die Rücksitzbank feucht wird. Nachdem das Auswechseln der Türdichtungen keine Abhilfe geschaffen hatte, kam es zum Prozess, in dem der Käufer eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises verlangte.

 

Ein vom Gericht beauftragter Gutachter stellte fest, dass bei diesem Wagentyp das Eindringen des Wassers in den Fahrgastraum konstruktionsbedingt durch die Formgebung begründet ist und schätzte die dadurch bedingte Wertminderung auf 3 Prozent des Kaufpreises. Dem folgte das Gericht und verurteilte den beklagten Händler zur teilweisen Rückzahlung des Kaufpreises. Er hätte den Käufer vor Vertragsschluss zumindest auf die Problematik hinweisen müssen.

 

Urteil des LG Aurich vom 09.05.2008

1 S 60/08

DAR 2008, 481