Aktuelles im Oktober 2008
Akteneinsicht in Insolvenzakte
Beschluss des OLG Hamburg vom 19.05.2008
ZIP 2008, 1834Auffahrunfall nach grundlosem Abbremsen
Urteil des LG Köln vom 15.04.2008
DAR 2008, 388Keine Nutzungsausfallentschädigung für Wohnmobil
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs begründet der unfallbedingte zeitweilige Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines ausschließlich Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils keinen Anspruch auf abstrakte Nutzungsentschädigung.
Urteil desBGH vom 10.06.2008
VI ZR 248/07
NZV 2008, 453
Regenuntaugliche B-Klasse
Der Käufer eines neuen Mercedes B-Klasse beanstandete, dass bei Regenwetter beim Öffnen der hinteren Türen Wasser in den Innenraum schwappt und dadurch die Rücksitzbank feucht wird. Nachdem das Auswechseln der Türdichtungen keine Abhilfe geschaffen hatte, kam es zum Prozess, in dem der Käufer eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises verlangte.
Ein vom Gericht beauftragter Gutachter stellte fest, dass bei diesem Wagentyp das Eindringen des Wassers in den Fahrgastraum konstruktionsbedingt durch die Formgebung begründet ist und schätzte die dadurch bedingte Wertminderung auf 3 Prozent des Kaufpreises. Dem folgte das Gericht und verurteilte den beklagten Händler zur teilweisen Rückzahlung des Kaufpreises. Er hätte den Käufer vor Vertragsschluss zumindest auf die Problematik hinweisen müssen.
Urteil des LG Aurich vom 09.05.2008
1 S 60/08
DAR 2008, 481
