Auch eine Vielzahl geringfügiger Verkehrsverstöße kann zur
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit zum Führen von
Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr führen. Das Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg stellt hierzu folgende Faustregel auf: Die Entziehung der
Fahrerlaubnis kann dann gerechtfertigt sein, wenn auf ein Jahr oder länger
gesehen nahezu wöchentlich ein geringfügiger Verkehrsverstoß zur Anzeige
gelangt. Im Übrigen kommt es stets auf eine einzelfallbezogene Gesamtbewertung
aller Umstände an, gegebenenfalls unter Berücksichtigung sonstiger
Vorbelastungen des Betroffenen. Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 10.12.2007
1 S 145.07
Das
Bundesverwaltungsgericht bestätigt die bisherige Rechtsprechung der
Instanzgerichte, dass einem Radfahrer, der betrunken im Straßenverkehr
angetroffen wird, der Führerschein entzogen werden kann. Die Grenze setzten die
Leipziger Richter auf 1,6 Promille fest. In dem entschiedenen Fall wurden bei
dem Radler sogar 2,09 Promille festgestellt. In dem vor der Wiedererteilung der
Fahrerlaubnis einzuholenden medizinisch-psychologischen Gutachten (MPU) ist zu
klären, ob nach dem gezeigten Trinkverhalten, der Vorgeschichte und dem
Persönlichkeitsbild des Betroffenen die Gefahr besteht, dass er künftig auch
ein Kraftfahrzeug unter unzulässigem Alkoholeinfluss führen wird. Wurde beim
Betroffenen ein chronisch überhöhter Alkoholkonsum und eine damit einhergehende
Unfähigkeit zu einer realistischen Einschätzung der bei einer Teilnahme am
Straßenverkehr drohenden Gefahren festgestellt, setzt die Eignung zum Führen
eines Kraftfahrzeugs eine gefestigte Änderung seines Trinkverhaltens voraus.
Urteil des BVerwG vom 21.05.2008
3 C 32.07
Die Verpflichtung eines Beförderungsunternehmers aus § 20
FPersV, seinen Fahrern eine Bescheinigung über arbeitsfreie und im Sinne der
vorgeschriebenen Lenkzeiten berücksichtigungsfreie Tage auszustellen, bezieht
sich nicht nur auf seine angestellten Fahrer, sondern auch auf solche, die als
formal selbstständige Gewerbebetreibende dennoch in enger persönlicher
Abhängigkeit zu dem Unternehmen stehen. Dies ist z.B. bei sogenannten
Kurierdiensten häufig der Fall. Beschluss des OLG Celle vom 04.03.2008
322 SsBs 226/07
Bestimmten Personen (u.a. Ehegatte,
Verwandte des Beschuldigten) steht in einem Straf- oder Bußgeldverfahren ein
Zeugnisverweigerungsrecht zu. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Aussagen des
Angehörigen während des Ermittlungsverfahrens gänzlich unberücksichtigt bleiben
müssen. So hat das Saarländische Oberlandesgericht entschieden, dass die von
der Ehefrau des wegen eines Verkehrsdelikts Beschuldigten gegenüber einem
Polizeibeamten ungefragt telefonisch abgegebene Sachverhaltsschilderung und die
in Anwesenheit eines Polizeibeamten gegenüber dem Beschuldigten erfolgte
Bezichtigung als sogenannte Spontanäußerungen trotz des
Zeugnisverweigerungsrechts des Angehörigen in der Gerichtsverhandlung
verwertbar bleiben. Dies kann durch Vernehmung des Polizisten, demgegenüber
sich die Frau zum Tatgeschehen geäußert hat, oder durch Verlesung des von ihm
erstellten Protokolls erfolgen. Beschluss des Saarländischen OLG
vom 06.02.2008
Ss 70/07
NJW 2008, 1396