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Aktuelles im August 2008



Führerscheinentzug bei wöchentlichem Verkehrsverstoß

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Auch eine Vielzahl geringfügiger Verkehrsverstöße kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr führen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellt hierzu folgende Faustregel auf: Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann dann gerechtfertigt sein, wenn auf ein Jahr oder länger gesehen nahezu wöchentlich ein geringfügiger Verkehrsverstoß zur Anzeige gelangt. Im Übrigen kommt es stets auf eine einzelfallbezogene Gesamtbewertung aller Umstände an, gegebenenfalls unter Berücksichtigung sonstiger Vorbelastungen des Betroffenen.

Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 10.12.2007

1 S 145.07

Führerscheinentzug für betrunkenen Radler

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Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die bisherige Rechtsprechung der Instanzgerichte, dass einem Radfahrer, der betrunken im Straßenverkehr angetroffen wird, der Führerschein entzogen werden kann. Die Grenze setzten die Leipziger Richter auf 1,6 Promille fest. In dem entschiedenen Fall wurden bei dem Radler sogar 2,09 Promille festgestellt.

In dem vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis einzuholenden medizinisch-psychologischen Gutachten (MPU) ist zu klären, ob nach dem gezeigten Trinkverhalten, der Vorgeschichte und dem Persönlichkeitsbild des Betroffenen die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug unter unzulässigem Alkoholeinfluss führen wird. Wurde beim Betroffenen ein chronisch überhöhter Alkoholkonsum und eine damit einhergehende Unfähigkeit zu einer realistischen Einschätzung der bei einer Teilnahme am Straßenverkehr drohenden Gefahren festgestellt, setzt die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs eine gefestigte Änderung seines Trinkverhaltens voraus.

Urteil des BVerwG vom 21.05.2008

3 C 32.07

Lenkzeitbescheinigung auch für „scheinselbstständige“ Fahrer

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Die Verpflichtung eines Beförderungsunternehmers aus § 20 FPersV, seinen Fahrern eine Bescheinigung über arbeitsfreie und im Sinne der vorgeschriebenen Lenkzeiten berücksichtigungsfreie Tage auszustellen, bezieht sich nicht nur auf seine angestellten Fahrer, sondern auch auf solche, die als formal selbstständige Gewerbebetreibende dennoch in enger persönlicher Abhängigkeit zu dem Unternehmen stehen. Dies ist z.B. bei sogenannten Kurierdiensten häufig der Fall.

Beschluss des OLG Celle vom 04.03.2008

322 SsBs 226/07

Unüberlegte Zeugenaussage gegenüber Polizei

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Bestimmten Personen (u.a. Ehegatte, Verwandte des Beschuldigten) steht in einem Straf- oder Bußgeldverfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Aussagen des Angehörigen während des Ermittlungsverfahrens gänzlich unberücksichtigt bleiben müssen. So hat das Saarländische Oberlandesgericht entschieden, dass die von der Ehefrau des wegen eines Verkehrsdelikts Beschuldigten gegenüber einem Polizeibeamten ungefragt telefonisch abgegebene Sachverhaltsschilderung und die in Anwesenheit eines Polizeibeamten gegenüber dem Beschuldigten erfolgte Bezichtigung als sogenannte Spontanäußerungen trotz des Zeugnisverweigerungsrechts des Angehörigen in der Gerichtsverhandlung verwertbar bleiben. Dies kann durch Vernehmung des Polizisten, demgegenüber sich die Frau zum Tatgeschehen geäußert hat, oder durch Verlesung des von ihm erstellten Protokolls erfolgen.

Beschluss des Saarländischen OLG vom 06.02.2008

Ss 70/07

NJW 2008, 1396