Aktuelles im Februar 2008
Neuwagen ohne Klimaanlage
Wird ein Neuwagen in einer Internetanzeige mit Klimaanlage angeboten, ist ein ohne Klimaanlage gelieferter Wagen auch dann mangelhaft, wenn diese im Kaufvertrag nicht als Ausstattungsmerkmal aufgeführt wurde und der Käufer das beim Abschluss des Vertrages übersehen hat.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.04.2007
Neuwagenkauf: Getriebeschwäche nach 18 Monaten Nutzung
Springt bei einem als Neuwagen erworbenen Pkw nach 18 Monaten regelmäßig der sechste Gang heraus und kann nach einem Sachverständigengutachten ein Bedienungsfehler ausgeschlossen werden, liegt eine herstellungsbedingte Getriebeschwäche vor, die den Käufer zur Rückgabe des Fahrzeugs berechtigt. Dem steht nicht entgegen, dass der Käufer nicht alle Inspektionen hat durchführen lassen, wenn dies für den aufgetretenen Fehler bedeutungslos ist.
Auf den Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises musste sich der Käufer jedoch den so genannten Nutzungsvorteil anrechnen zu lassen. Dieser betrug bei während der Nutzungszeit zurückgelegten 58.000 Kilometern immerhin 22.390 Euro (0,67 Prozent des Kaufpreises je 1.000 km).
Urteil des OLG Koblenz vom 08.03.2007
Unfallflucht durch Taxifahrer
Nach § 142 Abs. 1 StGB macht sich ein Unfallbeteiligter strafbar, wenn er sich vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellungen seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe seiner Daten ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen.
Ein Taxifahrer genügt dieser Mitwirkungspflicht an der Aufklärung eines Unfalls nicht, wenn er dem Unfallgegner lediglich seine Taxinummer hinterlässt und diesen auffordert, die weiteren Auskünfte beim Taxiunternehmen einzuholen.
Urteil des OLG Nürnberg vom 24.01.2007
Verurteilung wegen Hehlerei bei Erwerb auffallend billiger Neuware
Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte einen eBay-Käufer wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe, weil er bei eBay ein als neu angebotenes technisches Gerät, das einen Neupreis von über 2.100 Euro hat, zu einem Auktionspreis von 671 Euro ersteigert hatte. Bei einem derartigen Preisunterschied nimmt - so der Amtsrichter in seiner Begründung - der Käufer zumindest billigend in Kauf, gestohlene Ware zu erwerben. Dies gilt insbesondere dann, wenn er sich nach eigenen Angaben zuvor nach den regulären Handelspreisen erkundigt hat und die Ware aus dem Ausland (hier Polen) stammt.
Das Landgericht Karlsruhe hob die Verurteilung wieder auf und sprach den Angeklagten vom Vorwurf der Hehlerei frei. Die Gesamtwürdigung der Umstände ließ nicht den Schluss zu, dass es sich dem Angeklagten „geradezu aufgedrängt hätte“, es müsste sich um Diebesgut handeln. Verkäufe über das Internetauktionshaus eBay würden üblicherweise mit einem niedrig angesetzten Startpreis beginnen, sodass der letztlich erzielte Kaufpreis keineswegs in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Ware stehen müsse. Dies zeigen auch zahlreiche Zivilverfahren, in denen Verkäufer, deren Verkaufserwartungen sich nicht erfüllt haben, (meist erfolglos) versuchen, aus dem ungünstigen Kaufvertrag wieder herauszukommen. Auch der Umstand, dass die Ware ersichtlich aus Polen stammte, reichte für die Annahme eines Hehlereivorsatzes nicht aus, da das Verkaufsangebot aus einem EU-Land stammte, in dem der Hersteller des Navigationsgerätes ebenfalls präsent ist.
Urteil des AG Pforzheim vom 26.06.2007
Urteil des LG Karlsruhe vom 28.09.2007

